Schulordnung der MUSIKSCHULE WINSEN (LUHE) UND UMGEBUNG e.V.
Unterrichtszeiten
Der Unterricht wird montags bis freitags überwiegend in den Nachmittagsstunden, aber auch vormittags und abends erteilt. Die Unterrichtsdauer ist in der Entgeltordnung festgelegt.
Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen gilt in gleicher Weise für die Musikschule Winsen.
Fächer
Den Zielen der Musikschule entsprechend gehen dem Instrumentalunterricht die Kurse "Musikzwerge" (ab 2 Jahre), "Musikalische Früherziehung" (4-6 Jahre), "Musikalische Grundausbildung" (6-8 Jahre) und
das Instrumentenkarussell voraus. Für den Instrumentalunterricht werden anschließend insbesondere Fächer empfohlen, die sich für das gemeinsame Musizieren eignen. Die Musikschule Winsen bietet zur
Zeit in folgenden Fächern Unterricht an:
Akkordeon, Blockflöte, E-Bass, E-Gitarre, Gambe, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Keyboard, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Viola, Violine und
Violoncello.
Für den Instrumentalunterricht muss der Schüler grundsätzlich ein eigenes Instrument besitzen. Für Schüler, die sich noch nicht fest für ein Instrument entscheiden können, kann im Rahmen der Bestände
der MS übergangsweise ein Leihinstrument gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt werden.
Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern (Akkordeon-Ensemble, Folk-Ensemble, Bigband, Kammermusikgruppen, Percussion-Ensemble, Popchor, Querflöten-Ensemble, Streicher-Ensemble) steht auch solchen
Interessenten offen, die keinen Unterricht in der Musikschule erhalten. Kleinere Musiziergruppen werden in der Regel von den jeweiligen Lehrern der MS zusammengestellt.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Ist ein Fehlen unumgänglich, so muss dies dem Lehrer mitgeteilt werden. Häufiges unentschuldigtes Fehlen sowie
mangelnder Lernwille können zum Ausschluss aus der Musikschule durch die Schulleitung führen. Die von der MS angesetzten Veranstaltungen sind einschl. der hierfür benötigten Vorbereitungen
Bestandteil des Unterrichts.
Gebühren
Die Unterrichtsgebühren, Ermäßigungen und Instrumentenmiete sind in der Entgeltordnung festgelegt. Die Unterrichtsgebühren enthalten Beträge zur Haftpflicht- und Unfallversicherung für Unterricht und
Schulweg.
Anmeldungen und Abmeldungen
müssen schriftlich erfolgen. Anmeldungen erfolgen wenn eine entsprechende Unterrichtsstunde frei geworden ist. Grundkurse beginnen in der Regel im November. Abmeldungen sind in der Entgeltordnung
geregelt.
Haftung
Die Schüler der Musikschule, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird,
verantwortlich. Sie haften für die Beschädigung und Entwendung nach den gesetzlichen Vorschriften.