Der Unterricht wird montags bis freitags überwiegend in den Nachmittagsstunden, aber auch vormittags und abends erteilt. Die Unterrichtsdauer ist in der Entgeltordnung festgelegt.
Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise für die Musikschule Winsen.
Den Zielen der Musikschule entsprechend gehen dem Instrumentalunterricht die Kurse "Musikzwerge" (ab 2 Jahre), "Musikalische Früherziehung" (4-6 Jahre), "Musikalische Grundausbildung" (6-8 Jahre) und das Instrumentenkarussell voraus. Für den Instrumentalunterricht werden anschließend insbesondere Fächer empfohlen, die sich für das gemeinsame Musizieren eignen. Die Musikschule Winsen bietet zur Zeit in folgenden Fächern Unterricht an:
Akkordeon, Blockflöte, E-Bass, E-Gitarre, Gambe, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Keyboard, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Viola, Violine und Violoncello.
Für den Instrumentalunterricht muss der Schüler grundsätzlich ein eigenes Instrument besitzen. Für Schüler, die sich noch nicht fest für ein Instrument entscheiden können, kann im Rahmen der Bestände der MS übergangsweise ein Leihinstrument gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt werden.
Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern (Akkordeon-Ensemble, Folk-Ensemble, Jazz-Combo, Kammermusikgruppen, Kinderchor, Percussion-Gruppe, Popchor, Querflöten-Ensemble) steht auch solchen Interessenten offen, die keinen Unterricht in der Musikschule erhalten. Kleinere Musiziergruppen werden in der Regel von den jeweiligen Lehrern der MS zusammengestellt.
Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Ist ein Fehlen unumgänglich, so muss dies dem Lehrer mitgeteilt werden. Häufiges unentschuldigtes Fehlen sowie mangelnder Lernwille können zum Ausschluss aus der Musikschule durch die Schulleitung führen. Die von der MS angesetzten Veranstaltungen sind einschl. der hierfür benötigten Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts.
Die Unterrichtsgebühren, Ermäßigungen und Instrumentenmiete sind in der Entgeltordnung festgelegt. Die Unterrichtsgebühren enthalten Beträge zur Haftpflicht- und Unfallversicherung für Unterricht und Schulweg.
müssen schriftlich erfolgen. Anmeldungen erfolgen in der Regel zu April oder Oktober, aber auch, wenn eine entsprechende Unterrichtsstunde frei geworden ist. Grundkurse beginnen in der Regel im Oktober. Abmeldungen sind in der Entgeltordnung geregelt.
Die Schüler der MS, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich. Sie haften für die Beschädigung und Entwendung nach den gesetzlichen Vorschriften.