Entgeltordnung Musikschule Winsen (Luhe) und Umgebung

Die jeweilige Kursusgebühr ist aus den nachfolgenden, verlinkten Seiten zu ersehen. Für Kinder und Jugendliche aus Gemeinden, die der Musikschule Zuschüsse zahlen, vermindert sich die Gebühr entsprechend der Zuschusshöhe.

Ensemble-Gebühren

In den Ensembles der Musikschule kann jeder mitspielen! Für Musikschüler ist die Teilnahme unentgeltlich, ansonsten wird für Kinder und Jugendliche ein Jahresbeitrag von 72 € (6 € / Monat) fällig, für Erwachsene ein Jahresbeitrag von 132 € (11 € / Monat).

Instrumenten-Miete

Bitte im Büro nachfragen.

Ermäßigungen

  1. Geschwisterermäßigungen von 36,- € jährlich werden gewährt, wenn der Schüler als zweites, von 72,- €, wenn er als drittes und von 108.- €, wenn er als viertes Kind einer Familie am Unterricht der Musikschule teilnimmt (ausgenommen Bläserklasse).
  2. Eine Mehrfachermäßigung von 120,- € jährlich wird gewährt, wenn ein Schüler mehr als ein Fach belegt (ausgenommen Bläserklasse).
  3. Personen, die einen Nachweis über den Empfang von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts o.ä. Leistungen vorlegen, erhalten ab dem Vorlagedatum nach Abzug von 12,- € Sockelbetrag (Verwaltung, Gebäude, Versicherungen etc.) eine Ermäßigung von 50%.
  4. Erwachsene erhalten keine Gebührenermäßigung.

Zahlung des Entgelts

Das Unterrichtsentgelt ist ein auf der Basis von 38 Jahreswochenstunden errechneter Jahresbeitrag, der in zwölf monatlichen Teilbeträgen jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig ist. Unterricht wird grundsätzlich nur erteilt, wenn uns eine Einzugsermächtigung zu Lasten des Zahlungspflichtigen vorliegt. Zusätzliche Kosten, die z.B. durch nicht ausreichende Deckung entstehen, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Zahlungen gehen ausschließlich auf das Konto Nr. 700 42 52 bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude, BLZ 207 500 00. Lehrkräfte können keine Zahlungen von Unterrichtsentgelten entgegennehmen. 

Wenn Lehrkräfte mehr als zwei Wochen pro Jahr krank sind, wird von der Musikschule eine Vertretung gestellt oder werden bereits gezahlte Gebühren anteilig erstattet.

Abmeldung

Die Abmeldung vom Instrumental- und Vokalunterricht kann nur zum 31. März oder 30. September jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen erfolgen (schriftlich an das Sekretariat).
Die zeitlich auf ein bzw. zwei Jahre begrenzten Musikkurse enden automatisch nach der vorgesehenen Kursdauer. 

Vorzeitige schriftliche Kündigungen sind nur möglich:

In begründeten Härtefällen wird mit Zustimmung der Schulleitung eine Abmeldung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende akzeptiert.

Zu den einzelnen Gebührenordnungen

  1. Entgeltordnung Erwachsene
  2. Entgeltordnung für Stelle
  3. Entgeltordnung für Winsen, Drage und Marschacht
  4. Entgeltordnung ohne Zuschüsse oder mit geringen Zuschüssen