Schulordnung

Schulordnung der MUSIKSCHULE WINSEN (LUHE) UND UMGEBUNG e.V.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht wird montags bis freitags überwiegend in den Nachmittagsstunden, aber auch vormittags und abends erteilt. Die Unterrichtsdauer ist in der Entgeltordnung festgelegt.

Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen gilt in gleicher Weise für die Musikschule Winsen.

Fächer

Den Zielen der Musikschule entsprechend gehen dem Instrumentalunterricht die Kurse "Musikzwerge" (ab 2 Jahre), "Musikalische Früherziehung" (4-6 Jahre), "Musikalische Grundausbildung" (6-8 Jahre) und das Instrumentenkarussell voraus. Für den Instrumentalunterricht werden anschließend insbesondere Fächer empfohlen, die sich für das gemeinsame Musizieren eignen. Die Musikschule Winsen bietet zur Zeit in folgenden Fächern Unterricht an:

Akkordeon, Blockflöte, E-Bass, E-Gitarre, Gambe, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Keyboard, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Viola, Violine und Violoncello.

Für den Instrumentalunterricht muss der Schüler grundsätzlich ein eigenes Instrument besitzen. Für Schüler, die sich noch nicht fest für ein Instrument entscheiden können, kann im Rahmen der Bestände der MS übergangsweise ein Leihinstrument gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt werden.

Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern (Akkordeon-Ensemble, Folk-Ensemble, Bigband, Kammermusikgruppen, Percussion-Ensemble, Popchor, Querflöten-Ensemble, Streicher-Ensemble) steht auch solchen Interessenten offen, die keinen Unterricht in der Musikschule erhalten. Kleinere Musiziergruppen werden in der Regel von den jeweiligen Lehrern der MS zusammengestellt.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Ist ein Fehlen unumgänglich, so muss dies dem Lehrer mitgeteilt werden. Häufiges unentschuldigtes Fehlen sowie mangelnder Lernwille können zum Ausschluss aus der Musikschule durch die Schulleitung führen. Die von der MS angesetzten Veranstaltungen sind einschl. der hierfür benötigten Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts.

Gebühren

Die Unterrichtsgebühren, Ermäßigungen und Instrumentenmiete sind in der Entgeltordnung festgelegt. Die Unterrichtsgebühren enthalten Beträge zur Haftpflicht- und Unfallversicherung für Unterricht und Schulweg.

Anmeldungen und Abmeldungen

müssen schriftlich erfolgen. Anmeldungen erfolgen wenn eine entsprechende Unterrichtsstunde frei geworden ist. Grundkurse beginnen in der Regel im November. Abmeldungen sind in der Entgeltordnung geregelt.

Haftung

Die Schüler der Musikschule, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich. Sie haften für die Beschädigung und Entwendung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Musikschule Winsen e.V.
St.-Barbara-Weg 7
21423 Winsen (Luhe)

Telefon:

04171-62777

 

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